Beitragsordnung des Vereins 7-Seen-Wanderer Markkleeberg e.V.
§ 1 Höhe der Beiträge
Entsprechend § 9 der Satzung des Vereins „7-Seen-Wanderer Markkleeberg“ e.V. sind die Mitglieder des Vereins verpflichtet, für die Zeitdauer der Mitgliedschaft Beiträge zu entrichten.
1. Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder entrichten folgende Mindestbeiträge pro Jahr:
a) Natürliche Personen 30,00 €
b) Natürliche Personen ohne Arbeitseinkommen 15,00 €
(Rentner, Arbeitslose, Studenten etc.)
c) Natürliche Personen ohne Einkommen (Kinder etc.) 5,00 €
d) Juristische Personen 60,00 €
2. Fördernde Mitglieder
Über die Höhe der Beiträge der fördernden Mitglieder entscheidet der Vorstand gemeinsam mit dem Fördermitglied und schließt einen Fördervertrag ab. Der Beitrag des Fördermitgliedes darf die Höhe des Beitrages eines vergleichbaren ordentlichen Mitgliedes nicht unterschreiten.
3. Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder entrichten keine Beiträge.
§ 2 Zahlungsfristen
Die Mitgliedsbeiträge sind in einer Summe bis zum 31. März eines jeden Jahres zu entrichten.
§ 3 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde auf der Gründungsversammlung am 06.06.2005 beschlossen und tritt mit Eintrag in das Vereinsregister in Kraft.
















